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Allgemeine Geschäftsbedingungen 

Teil A – Besucher

1. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Besucher der NextGen eXperience (NGX), organisiert von der

CityRadio Saarland GmbH, Zeppelinstr. 10, 66740 Saarlouis (im Folgenden: „Veranstalter“).

2. Tickets & Zutritt
  • Zutritt zum Messegelände haben ausschließlich Personen im Alter von 12 bis 26 Jahren.

  • Kinder unter 12 Jahren sowie Personen über 26 Jahren erhalten keinen Einlass.

  • Ein Altersnachweis (amtlicher Ausweis) ist erforderlich.

  • Tickets sind personengebunden. Eine Rückgabe ist nur möglich, wenn die Veranstaltung durch den Veranstalter abgesagt wird.

3. Hausordnung & Sicherheit
  • Auf dem Gelände gelten die Hausordnung und die Anweisungen des Sicherheitspersonals.

  • Verboten sind: Waffen, Pyrotechnik, Drogen, Alkohol, Glasflaschen, gefährliche Gegenstände.

  • Taschenkontrollen am Eingang sind möglich.

  • Besucher, die gegen Regeln verstoßen, können vom Gelände verwiesen werden.

4. Jugendschutz
  • Auf dem gesamten Gelände gilt ein striktes Alkoholverbot.

  • Rauchen, E-Zigaretten und Drogen sind untersagt.

  • Alle Spiele, Attraktionen und Inhalte sind für Besucher ab 12 Jahren geeignet. Inhalte mit USK/FSK 18 gibt es nicht.

5. Haftung
  • Der Veranstalter haftet nur für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden.

  • Für Verlust oder Beschädigung persönlicher Gegenstände wird keine Haftung übernommen.

  • Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die durch Aussteller, deren Stände oder deren Angebote verursacht werden. Ansprüche sind direkt gegenüber dem jeweiligen Aussteller geltend zu machen.

6. Programmänderungen
  • Der Veranstalter behält sich Änderungen im Programm, Line-up oder bei Ausstellern vor.

  • Ansprüche auf Rückerstattung entstehen dadurch nicht.

7. Bild- und Tonaufnahmen
  • Auf dem Gelände können Foto- und Filmaufnahmen erstellt werden.

  • Mit dem Betreten der Veranstaltung erklären sich Besucher damit einverstanden, dass diese Aufnahmen für Berichterstattung und Werbung genutzt werden dürfen.


Teil B – Aussteller

 

1. Vertragsgegenstand

Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen dem Veranstalter und Ausstellern, die an der NGX teilnehmen.

2. Anmeldung & Teilnahme
  • Anmeldungen sind verbindlich und werden erst mit schriftlicher Bestätigung durch den Veranstalter wirksam.

  • Der Veranstalter kann Anmeldungen ohne Angabe von Gründen ablehnen.

3. Standflächen & Ausstattung
  • Standflächen werden nach Verfügbarkeit vergeben. Wünsche werden berücksichtigt, begründen aber keinen Anspruch.

  • Aussteller sind für Aufbau, Betrieb und Abbau ihrer Stände verantwortlich.

  • Alle Installationen müssen den geltenden Sicherheitsvorschriften entsprechen.

4. Werbung & Marketing
  • Werbung ist nur innerhalb der zugewiesenen Standflächen erlaubt.

  • Aktionen außerhalb des Standes (Flyer, Promotion, Sampling) sind nur mit Genehmigung des Veranstalters möglich.

  • Sponsoring- und Marketingrechte sind gesondert zu vereinbaren.

5. Jugendschutz & Inhalte
  • Alle ausgestellten Produkte, Inhalte und Aktionen müssen mit dem Jugendschutzgesetz vereinbar sein.

  • Inhalte ab USK/FSK 18 sind auf der NGX nicht zulässig.

  • Der Veranstalter ist berechtigt, unzulässige Inhalte zu entfernen.

6. Haftung & Versicherung
  • Aussteller haften für Schäden, die durch sie, ihr Personal oder ihre Stände verursacht werden.

  • Aussteller sind verpflichtet, dafür zu sorgen, dass Auf- und Abbau, Vorführungen, Spiele oder sonstige Aktivitäten keine Gefahr für Besucher darstellen.

  • Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Personen- oder Sachschäden, die durch den Betrieb von Ausstellerständen entstehen.

  • Aussteller stellen den Veranstalter von sämtlichen Ansprüchen Dritter (insbesondere von Besuchern) frei, die im Zusammenhang mit der Nutzung oder dem Betrieb des Standes entstehen.

  • Der Abschluss einer eigenen Betriebshaftpflichtversicherung wird ausdrücklich empfohlen.

7. Rücktritt & Ausschluss
  • Ein Rücktritt von der Teilnahme ist nur bis zu einer vom Veranstalter festgelegten Frist möglich.

  • Der Veranstalter kann Aussteller von der Teilnahme ausschließen, wenn diese gegen die AGB oder Sicherheitsauflagen verstoßen.


Teil C – Schlussbestimmungen

  • Es gilt deutsches Recht.

  • Gerichtsstand ist, soweit zulässig, Saarlouis.

  • Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen unberührt.