Allgemeine Geschäftsbedingungen
Teil A – Besucher
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Besucher der NextGen eXperience (NGX), organisiert von der
CityRadio Saarland GmbH, Zeppelinstr. 10, 66740 Saarlouis (im Folgenden: „Veranstalter“).
2. Tickets & Zutritt
Zutritt zum Messegelände haben ausschließlich Personen im Alter von 12 bis 26 Jahren.
Kinder unter 12 Jahren sowie Personen über 26 Jahren erhalten keinen Einlass.
Ein Altersnachweis (amtlicher Ausweis) ist erforderlich.
Tickets sind personengebunden. Eine Rückgabe ist nur möglich, wenn die Veranstaltung durch den Veranstalter abgesagt wird.
3. Hausordnung & Sicherheit
Auf dem Gelände gelten die Hausordnung und die Anweisungen des Sicherheitspersonals.
Verboten sind: Waffen, Pyrotechnik, Drogen, Alkohol, Glasflaschen, gefährliche Gegenstände.
Taschenkontrollen am Eingang sind möglich.
Besucher, die gegen Regeln verstoßen, können vom Gelände verwiesen werden.
4. Jugendschutz
Auf dem gesamten Gelände gilt ein striktes Alkoholverbot.
Rauchen, E-Zigaretten und Drogen sind untersagt.
Alle Spiele, Attraktionen und Inhalte sind für Besucher ab 12 Jahren geeignet. Inhalte mit USK/FSK 18 gibt es nicht.
5. Haftung
Der Veranstalter haftet nur für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden.
Für Verlust oder Beschädigung persönlicher Gegenstände wird keine Haftung übernommen.
Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die durch Aussteller, deren Stände oder deren Angebote verursacht werden. Ansprüche sind direkt gegenüber dem jeweiligen Aussteller geltend zu machen.
6. Programmänderungen
Der Veranstalter behält sich Änderungen im Programm, Line-up oder bei Ausstellern vor.
Ansprüche auf Rückerstattung entstehen dadurch nicht.
7. Bild- und Tonaufnahmen
Auf dem Gelände können Foto- und Filmaufnahmen erstellt werden.
Mit dem Betreten der Veranstaltung erklären sich Besucher damit einverstanden, dass diese Aufnahmen für Berichterstattung und Werbung genutzt werden dürfen.
Teil B – Aussteller
1. Vertragsgegenstand
Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen dem Veranstalter und Ausstellern, die an der NGX teilnehmen.
2. Anmeldung & Teilnahme
Anmeldungen sind verbindlich und werden erst mit schriftlicher Bestätigung durch den Veranstalter wirksam.
Der Veranstalter kann Anmeldungen ohne Angabe von Gründen ablehnen.
3. Standflächen & Ausstattung
Standflächen werden nach Verfügbarkeit vergeben. Wünsche werden berücksichtigt, begründen aber keinen Anspruch.
Aussteller sind für Aufbau, Betrieb und Abbau ihrer Stände verantwortlich.
Alle Installationen müssen den geltenden Sicherheitsvorschriften entsprechen.
4. Werbung & Marketing
Werbung ist nur innerhalb der zugewiesenen Standflächen erlaubt.
Aktionen außerhalb des Standes (Flyer, Promotion, Sampling) sind nur mit Genehmigung des Veranstalters möglich.
Sponsoring- und Marketingrechte sind gesondert zu vereinbaren.
5. Jugendschutz & Inhalte
Alle ausgestellten Produkte, Inhalte und Aktionen müssen mit dem Jugendschutzgesetz vereinbar sein.
Inhalte ab USK/FSK 18 sind auf der NGX nicht zulässig.
Der Veranstalter ist berechtigt, unzulässige Inhalte zu entfernen.
6. Haftung & Versicherung
Aussteller haften für Schäden, die durch sie, ihr Personal oder ihre Stände verursacht werden.
Aussteller sind verpflichtet, dafür zu sorgen, dass Auf- und Abbau, Vorführungen, Spiele oder sonstige Aktivitäten keine Gefahr für Besucher darstellen.
Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Personen- oder Sachschäden, die durch den Betrieb von Ausstellerständen entstehen.
Aussteller stellen den Veranstalter von sämtlichen Ansprüchen Dritter (insbesondere von Besuchern) frei, die im Zusammenhang mit der Nutzung oder dem Betrieb des Standes entstehen.
Der Abschluss einer eigenen Betriebshaftpflichtversicherung wird ausdrücklich empfohlen.
7. Rücktritt & Ausschluss
Ein Rücktritt von der Teilnahme ist nur bis zu einer vom Veranstalter festgelegten Frist möglich.
Der Veranstalter kann Aussteller von der Teilnahme ausschließen, wenn diese gegen die AGB oder Sicherheitsauflagen verstoßen.
Teil C – Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht.
Gerichtsstand ist, soweit zulässig, Saarlouis.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen unberührt.